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BN - KREISGRUPPE LEHNT ORTSUMGEHUNG VON SULZFELD AB

Mit der geplanten Ortsumgehung von Sulzfeld gäbe es einen immensen Einschnitt in die Landschaft mit Böschungsbergen, einen bis zu 10 m tiefen Einschnitt in den Hang, ein bis zu 70m breites ausgeräumtes Band für Straße, Begleitfahrwege und Böschung und ca. 7 ha Flächenversiegelung

12.05.2021
  • Mit der Baumaßnahme wird Wald vernichtet
  • und z.B. Fledermäuse werden gefährdet und der Lebensraum von Zauneidechsen wird zerstört.

Diese enormen Eingriffe in Landschaft und Natur werden u.E. nicht gerechtfertigt durch das geringe Verkehrsaufkommen.

Deshalb lehnt unsere BN-Kreisgruppe die Umgehungsstraße ab. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollten ausgeschöpft werden.

BN- STELLUNGNAHME ZUR GEPLANTEN UMGEHUNGSSTRASSE VON SULZFELD (Kurzfassung)

1. Ausbau ignoriert Klimakrise
Anstatt eine umfassende Verkehrswende einzuleiten, werden den Bürgerinnen und Bürgern in belasteten Kommunen vor allem Umgehungsstraßen als Problemlösung vermittelt. Damit wird das Problem der Verkehrsbelastung aber nicht gelöst, sondern nur verlagert und zudem auf dem Rücken von Klima, Natur, Landschaft und Landwirtschaft ausgetragen. Dies widerspricht der Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG sowie Art. 141 (1) der Bayerischen Verfassung. Danach ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.....

Im Erläuterungsbericht werden auch die Schutzgüter „Klima/Luft“ dargestellt. Es fehlt jedoch gänzlich die gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 3 i.V.m. § 16 i.V.m. Anlage 4, Ziffer 4 a) bis c) gg) UVPG erforderliche Ermittlung und Bewertung der durch das Straßenbauvorhaben verursachten Auswirkungen auf das globale Klima durch Angabe der vom Bau und Betrieb der Straße ausgehenden Treibhausgasemissionen.…

Mit der für den Straßenbau einhergehenden Waldrodung gehen wieder wichtige Kohlendioxidspeicher verloren. Insbesondere der Waldboden gilt als wichtiger CO2-Speicher. Bei Rodung werden Treibhausgase freigesetzt.

2. Geringe Verkehrszahlen stehen enormen Eingriffen gegenüber
Für die Ortslage von Sulzfeld ergab die Bestandserhebung die höchste Durchgangsbelastung für den Abschnitt der St 2280 zwischen Sulzfeld und Stadtlauringen mit lediglich 2614 Kfz/24h (Prognose abnehmend). Die übrigen Verbindungen waren deutlich schwächer (siehe Erläuterungsbericht). Der Binnenverkehr liegt bei 20 % bis 23 % (Schwerlastverkehr). Diese niedrigen Verkehrszahlen rechtfertigen nicht die mit dem Bau der Umgehung einhergehenden enormen Eingriffe in Natur und Landschaft und auch nicht die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.

3. Verlust wertvoller Böden
Durch die geplante Trasse kommt es gemäß saP zur einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von ca. 20 ha, über 0,5 ha Wald sollen gerodet werden, 7,8 ha werden netto neu versiegelt. Dies widerspricht den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Ziffer 2 BNatSchG. Danach müssen zur Erhaltung der dauerhaften Sicherung und Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts die Böden so erhalten werden, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können. Hier soll für eine Ortsumgehung in Flächen eingegriffen werden, die eine herausragende Bedeutung für zahlreiche besonders und streng geschützte Arten haben. Zudem gehen Ackerflächen für die Landwirtschaft in einem Umfang von über 6 ha verloren....

Trotz dieser hohen Bedeutung werden dem Lebensraum Acker lediglich 2 Wertepunkte zugeordnet. Dies bildet die hohe und wichtige Funktion der Böden für die Lebensmittelproduktion und die Bedeutung für die Wasserspeicherung nicht ab. Nachbesserungen sind unabdingbar, da diese Flächen ansonsten Böden mit niedrigster Ertragsfunktion und geringem Wasserspeichervermögen gleichgestellt werden....

Dieser Flächenverbrauch widerspricht auch der politischen Zielsetzung zum Flächensparen:
Die Bayerische Staatsregierung will den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag begrenzen (aktuell liegt dieser noch immer bei rund 11 ha). Die geplante Maßnahme ignoriert diese Ziele.

4. Verlust von Lebensräumen bedrohter Arten
4.1 Bestand

Die Planung greift in wertvollste Lebensräume ein, die zum Teil auch dem Schutz nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG unterliegen. Wir zitieren aus dem Erläuterungsbericht:
„Herausragendes Element westlich von Sulzfeld ist der Schmuckenhauk (Biotop Nr. 200, Teilfläche 1)….“

Insbesondere der Eingriff in gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen ist verboten. Nur ausnahmsweise können Zerstörungen und Beeinträchtigungen genehmigt werden. Erforderlich ist, dass die für das Straßenbauvorhaben sprechenden Gründe denjenigen des Naturschutzes vorgehen. Bei dieser Planung ist nicht ersichtlich, weshalb der Flächenverbrauch und die Zerschneidung zugunsten des individuellen Kfz-Verkehrs überwiegen können....

4.2 Vogelarten
30 Vogelarten sind im Gebiet nachgewiesen oder potenziell betroffen....

Für diverse Waldvogelarten sind als CEF-Maßnahmen insgesamt 5 Nisthilfen vorgesehen. Es fehlen jedoch Aussagen, wie die dauerhafte Funktionalität dieser Nisthilfen sichergestellt werden soll.

4.3 Fledermäuse

Im Eingriffsgebiet wurden insgesamt 17 Fledermausarten nachgewiesen bzw. sind potenziell betroffen. Das Gebiet ist damit als äußerst artenreich zu betrachten. Durch die Trasse werden zentrale Flugrouten durchschnitten, Lebensstätten entfallen (u. a. 14 Quartierbäume!), Störeffekte wirken dauerhaft....
Zudem gehen durch die Waldrodungen wertvolle Nahrungshabitate für die Tiere verloren. Auch dies ist nicht berücksichtigt.

Es ist nicht sichergestellt, dass entlang der Trasse gepflanzte Gehölze ab Betrieb die nötige Dichte und Höhe aufweisen, um eine Leitfunktion sicherzustellen. Zudem scheint ein Blendschutz an den Querungshilfen zu fehlen. Dies ist aber eine zwingende Voraussetzung für deren Funktionalität.

4.4 Zauneidechse
.... Der BUND Naturschutz macht darauf aufmerksam, dass eine …. Habitatverschlechterung aus Sicht des BN schon einen Eingriff und Verstoß gegen § 45 BNatSchG darstellt, da die Zauneidechsen Beutegreifern ausgesetzt werden (Deckung nicht vorhanden)....

Wir weisen auch darauf hin, dass gemäß Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – Zauneidechse des LfU die Eingriffsfläche 1:1 ausgeglichen werden soll. Dies ist hier nicht gegeben....

6. Ausgleichsmaßnahmen
6.1 Dauerhaftigkeit des Ausgleichs
Es völlig unklar, wie die tatsächliche Dauerhaftigkeit der Ausgleichsflächen auf Privatgrund (u. a. piks, rotierend?) - auch über 30 Jahre hinaus - gesichert werden soll. Der BUND Naturschutz weist darauf hin, dass der Eingriffsverursacher die erforderlichen Rechte an diesen Grundstücken nachweisen muss. § 15 Abs. 4 BNatSchG regelt die Unterhaltung und rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Sicherung dient der Gewährleistung, dass bei Realisierung des Eingriffs die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt und für den entsprechenden Zeitraum andauern.

6.2 Produktionsintegrierte Kompensation PIK
Es werden scheinbar keine Monitoring-Auflagen formuliert. Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass die Maßnahmen nicht die gewünschten Effekte erzielen und unwirksam sind. Das PIK-Konzept ist in der vorgelegten Form nicht geeignet die negativen Eingriffsfolgen zu kompensieren....

7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Die Planunterlagen sind nicht ausreichend, um gem. §§ 27 und 47 WHG zu prüfen, ob die dort genannten Anforderungen des Verschlechterungsverbotes und des Verbesserungsgebotes an Oberflächengewässer und das Grundwasser eingehalten werden....

BN- STELLUNGNAHME
Video des Bayerischen Bauernverbandes Rhön-Grabfeld