Arbeitskreis „Elektromagnetische Felder“
Ansprechpartner: Helmut Bär, Tel. 09761 / 884 2046.
Der Arbeitskreis ist entstanden aus der nachfolgend genannten Bürgerinitiative.
Am 16.04.2009 gründeten engagierte Bürger aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld zusammen mit dem Bund Naturschutz die Bürgerinitiative „Breitbandversorgung Rhön-Grabfeld“. Der Anlass war die Planung des Landkreises, federführend für alle Gemeinden das geplante schnelle Internet per Funklösung über WMAX einzuführen.
Da eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist, die Technik damals schon veraltet und nicht zukunftsfähig war, wurde mit Schreiben vom 12.5.2009 Widerspruch gegen die Vertragsunterzeichnung mit der Fa. Schnell-im-Netz bezüglich des Ausbaues einer flächendeckenden WMAX-Breitbandversorgung beim Landkreis eingereicht.
Begründet wurde der Widerspruch wie nachstehend aufgeführt:
- Technik / Kosten
- veraltetes System, schon heute nicht mehr Stand der Technik
- sehr störanfällig (Schnee, Nebel, starker Regen, Überbelastung)
- nicht gewährleistete Datensicherheit
- Verwendung von Steuergeldern (scheinbar kostengünstige und schnelle Lösung, Verwirken von Zuschüssen bei absehbarer zukunftsorientierter Technik, Nachhaltigkeit)
- Landschaftsbild (Antennenwald, optische Belästigung, Urteil OVG Münster)
- Kostenrechnung (fehlende Vergleichsangebote bzw. Alternativen)
- Gesundheitlicher Aspekt - Mensch, Tier, Natur
- Vorsorge für nachfolgende Generationen, Folgeschäden nicht absehbar (z.B. Allianz gibt keinen Versicherungsschutz gegen Mobilfunk)
- Immissionen (Strahlung so weit wie möglich vermeiden, Elektromagnetische Felder, WMAX Landkreis = Richtfunk/Streufunk, . Urteil OLG München 2004 best. 2007 Dachau)
- nachweisliche Veränderung der Zellstruktur bei Pflanzen, Tieren und Menschen durch elektromagnetische Felder
- Aufklärung der Bevölkerung
- keine bzw. mangelhafte Aufklärung nach der Bedarfsermittlung (geplante WMAX-Versorgung)
- es ist bekannt, das viele Bürger, die Bedürfnisse angemeldet haben, verzichtet hätten, wenn im Voraus bekannt gewesen wäre, dass es sich um eine Funklösung handeln soll
- in einigen Gemeinden des Landkreises wurde keine Bedarfsermittlung durchgeführt
- die Breitbandstudie des Landkreises Rhön-Grabfeld vom Juni 2008 zweifeln wir an
Woran letztendlich die Umsetzung der Maßnahme scheiterte, ist nicht bekannt. Angeblich habe die Fa. Schnell-im-Netz von sich aus den Vertrag gekündigt. Nachfragen beim Landratsamt sind unbeantwortet geblieben.
Schnell war ein neuer Anbieter gefunden, dessen Namen wurde jedoch nicht preisgegeben. Den Namen, die Fa. Mega Access, haben wir schließlich anstandslos bei der Regierung von Unterfranken erhalten. Diese Firma baut Hybridtechnik mit Richtfunk unter Verwendung der Telekomkabel.
Recherchen im Internet brachten zutage, dass windige Geschäftsführer mit Insolvenz-Erfahrung, lt. Creditreform-Auskunft mit negativer bzw. schwieriger Bonität hier am Werk waren. Nachfragen bei „Referenzgemeinden“ ergaben, dass hier große Unzufriedenheit herrschte und die Bilanzen der Vorjahre, die für jedermann im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar waren, ließen auch nichts Gutes ahnen.
Warnungen der Bürgerinitiative wurden als unbegründete Angriffe ausgelegt
Warnungen der Bürgerinitiative wurden als unbegründete Angriffe ausgelegt und vonseiten des Landkreises betont, dass die Seriosität des Unternehmens sehr wohl geprüft worden sein. Landrat wertet Schreiben als geschäftsschädigend
dsl-Bürgerinitiative wendet sich an Kreisräte
(hf) „Wir distanzieren uns von den geschäftsschädigenden Äußerungen eines Schreibens“, sagte Landrat Thomas Habermann bei der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Sport. Bei dem Brief der Bürgerinitiative Breitbandversorgung Rhön-Grabfeld , der an einige Mitglieder des Kreistages und Bürgermeister gegangen war, wurde erneut das Thema „Schnelles Internet für den Landkreis“ diskutiert und eine Glasfaseranbindung gefordert. Der Landrat verwies auf die Pressekonferenz, in der das Thema aus Verwaltungssicht dargelegt wurde (wir berichteten).
Sein Dank galt allen Kommunen, die sich an der Finanzierung des schnellen Internetzugangs beteiligen. „Wer sich heutzutage solchen Neuerungen verweigert, gefährde massiv die Schülerinnen und Schüler. Denn sie nutzen das Internet für ihre Ausbildung“, so der Kreischef.
Eine in dem Schreiben angedeutete Studie habe mit der technischen Lösung, wie sie der Landkreis anstrebt, nichts zu tun. „Das ist fahrlässiger Dilettantismus“, stellte der Landrat fest.
Dem pflichtete Kreisrat Stefan Biedermann bei. Er erinnerte an die vielen Schüler in den Randbereichen des Landkreises, die bei der derzeit schlechten Netz-Anbindung kaum arbeiten könnten. „Es ist ein Wahnsinn, was zerstört würde, wenn diese Anschlüsse nicht schnellstens kommen“, manifestierte Biedermann.
Am 27.10.2009 wurde mit einer Gegenstimme der Auftrag an die Fa. Mega Access durch den Kreistag verabschiedet.
Im Vorfeld wurde den Räten erklärt, dass der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. Die Technik der Fa. Mega Access sei schnell umsetzbar, Kosten/Nutzen in Ordnung und allen Teilnehmern würde diese Lösung die gleiche Bandbreite ermöglichen.
Die Forderung der BI nach einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Glasfaserlösung käme nicht in Betracht, da die Kosten hierfür nicht aufzubringen sind und, ob man eine Förderung für den Ausbau
erhalten könnte, müsse erst noch geklärt werden. Außerdem würde es viel zu lange dauern.
Am 23.7.2010 war es dann soweit. Der Bagger rückte an und der erste Spatenstich wurde unter Anwesenheit des Landrats, eines Mitarbeiters der Stabsstelle des Landratsamtes und der Bürger-
meisterin in Weisbach vollzogen.
Am 30.12.2010 war dann in der Tageszeitung zu lesen:
BAD NEUSTADT Internet: Mega Access meldet Insolvenz an
Hessen betroffen, Rhön-Grabfeld hat Glück
(ir) Das Unternehmen Mega Access, das ursprünglich auch den Landkreis Rhön-Grabfeld mit schnellem Internet versorgen sollte, hat Insolvenz angemeldet. Vor dem Amtsgericht Bad Homburg hat Geschäftsführer Klaus Landefeld die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens erklärt.
Laut einem Bericht in der Fuldaer Zeitung sollte Mega Access 28 unterversorgten Orten im Landkreis Fulda schnelles Internet bringen. Im Vertrag war Ende Juli 2010 als Zeitpunkt genannt, doch letztlich hatte Mega Access auch die Nachfrist Jahresende verstreichen lassen, ohne die versprochenen Anschlüsse fertig zu stellen. Wie es nun nach dem Insolvenzantrag in Hessen weitergeht, ist unklar: Rathauschefs und vorläufiger Insolvenzverwalter seien dabei, nach einer Lösung zu suchen.
Auch Rhön-Grabfeld hätte betroffen sein können: Bei einer ersten Ausschreibung zur Breitbandversorgung des Landkreises war die Firma Mega Access im Dezember letzten Jahres zum Zug gekommen. Weil aber, abgesehen von einem symbolischen Spatenstich, nichts voran gegangen war, hatten Firma und Landkreis den Vertrag Ende September – wie betont wurde „im gegenseitigen Einvernehmen“ – aufgelöst. Für Rhön-Grabfeld soll nun die Telekom das schnelle Internet bringen. Noch ist der Vertrag nicht unterzeichnet, aber man sei auf dem Wege dahin, so Jürgen Wangorsch von der Stabsstelle Kreisentwicklung am Landratsamt. Die Insolvenz habe man so nicht erwartet, erklärt Wangorsch auf Nachfrage. Aufgelöst wurde der Vertrag, weil man den Eindruck gehabt hatte, dass sich die Firma mit ihren Aufträgen übernommen hat. Mega Access sollte seine anderen Baustellen – wie im Nachbarlandkreis Fulda – in Ruhe abarbeiten können. Für die Firma bedauere er die Entwicklung: „Die haben sich wirklich reingekniet.“
„Wir wussten nicht, ob wir triumphieren oder traurig sein sollen“, sagt Karl-Heinz Claaßen von der Bürgerinitiative Breitbandversorgung zur Insolvenzanmeldung. Überraschend sei das für sie nicht gekommen. Immer wieder hätten sie vor einer Zusammenarbeit mit Mega Access gewarnt. In Rhön-Grabfeld habe man ein Jahr verloren. „Es ist traurig, dass sich Bürger, die sich engagieren und einbringen, nicht gehört werden.“
Letztendlich war dann in der Tageszeitung zu lesen:
09.12.10 - Strahlungen
Kreistag für "Telekom-Angebot" zur landkreisweiten Breitbandverkabelung
Ohne Gegenstimme hat sich der Kreistag Rhön-Grabfeld bei seiner Zusammenkunft in Strahlungen für das Angebot der Telekom zum landkreisweiten Breitbandausbau entschieden. Auf 4,2 Millionen Euro ist die Maßnahme beziffert, wobei eine Förderung von 2,2 Millionen durch das DSL-Förderprogramm fließt und der Landkreis 1,121 Millionen Euro dazu gibt. Der Landrat verwies darauf, daß keine Erhöhung der Kreisumlage geben wird. Den Rest trägt die Telekom. In den kommenden zwölf Monaten werden 37 Gemeinden mit Glaskabel, drei über Kupferkabel versorgt. Dabei garantiert die Telekom zwei Megabit. Beim Glasfaser kommen zwischen sechs und 16 Megabit in den Haushalten an. Die Leitungen werden größtenteils unterirdisch verlegt, teils aber auch oberirdisch, sagte Alexander Vogler von der Telekom vor dem Kreistag. Er bat die Gemeinden, die oberirdisch verkabelt werden, bei Straßen- oder Wegebau Leerrohre zu legen, um dort dann das Glaskabel einbringen zu können.
In 10-15 Jahren, so Vogler habe jeder Haushalt in Deutschland Glasfaseranschluss. Die landkreisweite Breitbandverkabelung nannte er einmalig Bayern. Vogler dankte vor allem für die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis und besonders Dr. Jörg Geier. In extrem kurzer Zeit werde die flächendeckende Erschließung des Landkreises Rhön-Grabfeld mit Breitband erfolgen. „Damit ist Rhön-Grabfeld der erste Landkreis in Bayern, der die Idee hatte und auch umgesetzt hat.“ Erwähnt hat er Klaus Markert von der Telekom, der mit ihm zusammen die Ausarbeitung des Konzepts übernommen hatte. Glasfaser, so Vogler, sei die Zukunft und der Mobilfunk werde immer hinterher hinken. Kurz erwähnte er, daß in Rhön-Grabfeld Kupferleitungen durch Glasfaser ersetzt werden, wobei der größte finanzielle Brocken der Tiefbau sei.
90 Prozent der Landkreisbewohner werden in den kommenden zwölf Monaten mit Glasfaser versorgt. Das bedeute jedoch nicht, daß der Rest der Gemeinden nicht eines Tages ebenfalls in den Genuß von Glasfaser kommt. Die Gemeinden seien aufgefordert bei Straßenbaumaßnahmen Leerrohre in die Erde zu bringen, damit dort dann das Glasfaserkabel eingeschoben werden kann. Zur LTE Funkverbindung sagte Alexander Vogler, daß dies frühere Fernsehfrequenzen waren, die nun frei geworden sind. Das Problem seien derzeit noch drahtlose Mikrofone, die auf der gleichen Wellenlänge liegen. Das bekomme man aber in den Griff. LTE habe eine größere Reichweite und wir garantieren zwei Megabit. Wichtig sei es der Telekom jedoch, daß möglichst viele Landkreisbürger Glasnetz bekommen. In Rhön-Grabfeld wird es fünf Funkstationen geben. Dabei ist auch die vorhandene LTE-Station in Hofheim und die im thüringischen Römhild, die in den Rhön-Grabfeld-Kreis ausstrahlen. 37 Gemeinden werden mit Glas, drei über Kupferkabel versorgt.
Nur wenige Gemeinden, darunter auch Willmars in der Rhön, sind bislang versorgungsunsicher. Hier werde man aber sicher auch eine Lösung finden. Herschfeld und Strahlungen werden oberirdisch versorgt. Als ein Mix von verschiedenen Dingen, die zusammenlaufen, hat Landrat Thomas Habermann die Breitbandversorgung in Rhön-Grabfeld bezeichnet. Auf die Frage von Bürgermeister Eberhard Streit (Mellrichstadt) ob man Gemeinden, wie Willmars, nicht oberirdisch versorgen könne, meinte Vogler, daß man hier bereits Überlegungen anstelle. Per Funk sollen Mitte 2011 schon Gemeindeteile versorgt werden. Was das Verlegen der Glasfaserkabel betrifft „legen wir los, sobald die Witterung es zulässt, denn bereits im Mai oder Juni sollen die ersten Gemeinden ans Netz gehen.“ Tempo will die Telekom machen und vor allem einheimische Firmen beauftragen.
Etwas, das Landrat Thomas Habermann lobend herausstellte. Genau das wolle man im Landkreis. Dank sagte er an Dr. Jörg Geier und verwies auf zahlreiche Gespräche, die er führen mußte. „Es war oft unglaublich hoher Erklärungsbedarf notwendig.“ Der Landrat schlug dann vor, daß der Kreistag der Versorgung des Landkreises mit Breitband zustimmt. Die Kosten von 1.121.439 Euro werden erbracht, ohne die Kreisumlage zu erhöhen. Einstimmig entschieden die Kreistagsmitglieder sich für diese Maßnahme, die einmalig in Bayern ist. Allerdings, so Alexander Vogler, seien nun auch andere Landkreise aufmerksam geworden und würden schon Überlegungen nach dem Vorbild von Rhön-Grabfeld anstrengen.+++(hf)
Hinweis: DECT-Schnurlos-Telefon
17.12.2014
Sie besitzen ein DECT-Schnurlos-Telefon mit Blauem Engel der Telecom „Sinus PA 206 plus 1“? Dann prüfen Sie bitte ob es sich um eines der fehlerhaften (dauernd strahlenden) Geräte handelt.
Die betroffenen Telefone können anhand der Seriennummer erkannt werden. Diese hat immer das Format: xxxxxxxx1001-E8. Folgende Geräte sind betroffen: Alle mit einer Seriennummer-Endung mit einem ersten Buchstaben -C, -D oder -E1 bis -E8 und ohne „grünen Punkt“ auf dem Typenschild haben noch die alte Software. Bei Geräten dieser Serien mit einem grünen Punkt wurde der Softwarefehler bereits behoben.
FUNKWASSERUHREN VERMEHREN DEN ELEKTROSMOG
2016: Besorgte Bürger aus Bad Königshofen wenden sich an den BUND Naturschutz mit
der Bitte: „Da müsst ihr unbedingt was unternehmen. Ich will keine funkende Wasseruhr im Haus.“
Der Anlass dafür war der Beschluss des Wasserzweckverbandes Gruppe Mitte (WZV), die alten Wasserzähler durch neue funkende Ultraschallzähler auszutauschen. Die BUND Naturschutz-Ortsgruppe und auch die Kreisgruppe – vertreten durch den Kreisvorsitzenden Helmut Bär – versuchte zusammen mit anderen Vorstandsmitgliedern in Gesprächen mit Bürgermeister Helbling und Bürgermeisterin Erb, Oberelsbach, vergeblich, den Einbau von Funkwasseruhren abzuwenden. Auch in Oberelsbach sollte der Einbau erfolgen.
Wie auch der BUND Naturschutz–Landesverband vertritt die Kreisgruppe den Standpunkt, dass im Sinne der Gesundheitsvorsorge jede zusätzliche Funkbelastung zu vermeiden ist. Die Grenzwerte sind in Deutschland um das 10.000fache zu hoch.
Die Vorteile von Ultraschallzählern für die Wasserversorger sind bekannt: längere Haltbarkeit, vereinfachte Ablesung, Lokalisation von Rohrbrüchen.
Die Nachteile für die Bürger – vor allem für elektrosensible Menschen: zusätzliche Belastung durch Elektrosmog, Datenschutz-Bedenken durch Ablesung von außen, Gefahr von Hackerangriffen.
Funkwasseruhren und Datenschutz
Nachricht vom Bayer. Landesbeauftragten für Datenschutzanfragen
Widerspruchsrecht beim Einbau von Funkwasseruhren
2018 hat der bayer. Landtag eine gesetzliche Regelung bzgl. Einbau von Funkwasseruhren beschlossen:
17. Wahlperiode 26.04.2018 Drucksache 17/21920
Beschluss des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Gesetzentwurf der Staatsregierung
Drs. 17/19628, 17/21184
Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Art. 39b
Änderung weiterer Rechtsvorschriften
(3) Die Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 145) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen
2. Art. 24 wird wie folgt geändert:
a) Nach Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:
„(4)
1. In Satzungen nach Abs. 1 Nr. 2 kann für Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmt werden, dass die Gemeinde berechtigt ist, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul einzusetzen und zu betreiben.
2. In einem elektronischen Wasserzähler dürfen nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind.
3. Die gespeicherten Daten dürfen nur ausgelesen und verwendet werden zur periodischen Abrechnung oder Zwischenabrechnung des Wasserverbrauchs und anlassbezogen, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist.
4. Jahresverbrauchswerte dürfen ferner zur Berechnung und Festsetzung der Gebühren für die Benutzung einer Abwasserbeseitigungseinrichtung ausgelesen und verwendet werden.
5. Soll ein Wasserzähler mit Funkmodul eingesetzt werden, weist die Gemeinde den Gebührenschuldner und den Eigentümer des versorgten Objekts spätestens drei Wochen vorher in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form darauf hin, dass sie oder ein berechtigter Nutzer dem Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Zugang des Hinweises jeweils unabhängig voneinander schriftlich widersprechen können.
6. Übt einer der Berechtigten das Widerspruchsrecht fristgerecht aus, darf ein elektronischer Wasserzähler nicht unter Verwendung der Funkfunktion betrieben werden.
7. Die Sätze 5 und 6 finden keine Anwendung, soweit in einem versorgten Objekt mehrere Einheiten einen gemeinsamen Wasserzähler haben.“