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Radentscheid Bayern leider beendet

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs setzt dem Volksbegehren ein Ende

24.06.2023

Das Urteil ist gefallen: am 07.06.2023 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren des Radentscheid Bayern (ADFC Bayern e. V. und VCD Landesverband Bayern) für unzulässig erklärt.

Die Begründung: Ein paar Artikel in dem Gesetzentwurf gingen (der Meinung des Gerichts zufolge) über „abschließende“ Regelungen im Straßenverkehrsrecht des Bundes hinaus. Das sei nicht erlaubt. Leider waren das genau die Artikel, mit denen die Verkehrssicherheit für Rad- und Fußverkehr erhöht werden sollten.

Kurz gesagt verhindert also das bundesweite Verkehrsrecht die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Für Volksbegehren in Bayern gibt es keine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist das Volksbegehren somit leider endgültig gestoppt worden. 

Das Bündnis Radentscheid Bayern macht sich weiter stark für ein wirklich gutes Radgesetz in Bayern:  “Aus dem Urteil nehmen wir auch unsere nächste Aufgabe mit. Die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsrecht müssen modernisiert werden, da immer noch die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs priorisiert werden und der Umweltverbund inkl. Radverkehr das Nachsehen hat. Dazu hat auch der ADFC Bundesverband gerade die Kampagne „RADvolution“ gestartet, die wir auch unterstützen. Bleibt auch weiter informiert und werdet aktiv, denn wir wollen: Sicher Radeln. Jetzt erst recht!”.

Nähere Informationen zur Begründung und zum Radentscheid Bayern dazu findet man hier: https://radentscheid-bayern.de/.

Eine Pressemitteilung des adfc Bayern gibt es hier: https://bayern.adfc.de/artikel/radentscheid-bayern-nimmt-stellung-zum-radgesetzentwurf-der-staatsregierung.